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Hinweis für die Beschulung!
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Ausbildungsbetriebe,
mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22.04.2022 (1 KM 221/22 OVG) wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung u.a. zur Maskenpflicht einstweilig ausgesetzt.
Hierbei gilt zu beachten, dass diese nur bei Feststellung des Landtages zum Bestehen einer epidemiologischen Gefahrenlage eine Maskenpflicht besteht.
Zurzeit besteht für die Stadt Schwerin keine solche Feststellung. Es besteht somit keine Maskenpflicht. Wird ein solcher Beschluss gefasst, werden Sie gesondert informiert.
Das Tragen einer MNB ist freiwillig. Die Pflicht zum Tragen ist aufgehoben.
Mit der neuen Schul-Corona-Verordnung wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht gewechselt. Konkret bedeutet dies, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss.
Eine Testung in der Schule findet nur noch freiwillig Montag und Mittwoch sowie jederzeit beim plötzlichen Auftreten von leichten Symptomen während des Schultages verpflichtend statt.
Sehr geehrte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Rahmen des von der Landesregierung geförderten und von den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock durchgeführten Projektes "schugi-MV" (Wissenschaftliche Begleitung der Schulöffnung unter Pandemiebedingungen in Mecklenburg-Vorpommern) wird von der Universitätsmedizin Greifswald eine Umfrage zum Lernen und Lehren unter Pandemiebedingungen durchgeführt.
Die Umfrage richtet sich an Schüler/innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Die Umfrage soll die Sicht auf das Erleben der aktuellen Situation an Schulen aus der Perspektive aller Beteiligter ermöglichen. Anschließend werden die Ergebnisse und auch die daraus abgeleiteten Empfehlungen im Bildungsministerium vorgestellt. Hierzu werden Sie gebeten, an der Befragung teilzunehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
P. Voß
Schulleiterin
zur Anlage!
Unterrichtszeiten vom 28.3.22- 08.07.22
Unterrichtsstunde | Zeit |
1./2. | 07:45- 09:15 Uhr |
Pause | |
3./4. | 09:35- 11:05 |
Pause | |
5./6. | 11:25- 12:55 Uhr |
Pause | |
7./8. | 13:30- 15:00 Uhr |
Pause | |
9./10. | 15:10-16:40 Uhr |
Dokumente zum Ausdrucken und Ausfüllen
Übersicht und Profil der Schule
Das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin – Technik blickt auf eine lange Tradition im Bereich der technischen Ausbildung zurück.
Generationen junger Menschen erhielten an den Standorten ihre Berufsreife, absolvierten ihre theoretische Berufsausbildung, legten das Abitur ab oder absolvierten ein Studium an der Ingenieurschule.
Heute ist die Schule kompetenter Partner der Wirtschaft bei der dualen Berufsausbildung in den Bereichen Metall- und Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik/ Informatik, Bautechnik sowie in der Berufsvorbereitung.
Für praxisnahes und handlungsorientiertes Lernen steht ein großzügiges Laborgebäude mit modernster Ausstattung zur Verfügung.
In computergestützten Lernumgebungen erwerben die Auszubildenden neues Wissen und können es an z.B. CNC-Maschinen, Motorprüfständen oder elektrischen bzw. hydraulisch- pneumatischen Anlagen anwenden.
Das RBB Technik Schwerin bietet jungen Leuten vielfältige Möglichkeiten, in Vollzeitunterricht höhere Schulabschlüsse zu erreichen. Am Fachgymnasium kann die Allgemeine Hochschulreife mit Spezialkenntnissen der Informatik, Mediengestaltung erworben werden.
Liegt bereits Berufspraxis vor, kann ein Fachschulstudium in den Bereichen Maschinentechnik bzw. Elektrotechnik aufgenommen werden, das mit dem Titel „Staatlich geprüfter Techniker“ abschließt.
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Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin- Technik Gadebuscher Straße 153 19057 Schwerin Tel.: 0385 - 440070 Fax: 0385 - 4400725 |
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Ab dem 06.09.2021 haben wir eine Mensa!
Weitere Infos finden Sie hier!--->Informationen